Psychologische Testung - Gutachten

Waffenbesitzkarte (WBK) - Waffenpass (WP)

WAFFENRECHTLICHE VERLÄSSLICHKEITSPRÜFUNG Psychologische Testung - Gutachten Waffenbesitzkarte (WBK) - Waffenpass (WP) OÖ NÖ ENNS - LINZ - STEYR - ST.VALENTIN - AMSTETTEN - WELS - PERG - MAUTHAUSEN - TRAUN - ASTEN - OBERÖSTERREICH - NIEDERÖSTERREICH

Sportschützen

Schützenverein

Selbstverteidigung

Was ist die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung?

Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung gibt Aufschluss darüber, ob ein Mensch, insbesondere unter psychischer Belastung, dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen, oder diese leichtfertig zu verwenden. Klienten können die Begutachtungsstelle für die psychologische Testung bundesweit frei wählen. In meiner Praxis begutachte ich Klienten mit Schwerpunkt Oberösterreich und Niederösterreich im Einzugsbereich Enns, Linz, Wels, Steyr, Amstetten, St.Valentin und Perg.
Laut Durchführungsverordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) müssen Personen, die eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb und Besitz einer Waffe oder einen Waffenpass zum Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe beantragen wollen, ein psychologisches Gutachten vorlegen. Weitere gesetzliche Bestimmungen zur waffenrechtlichen Verläßlichkeit finden Sie im WaffG und zur sicheren Verwahrung von Waffen in der 2. WaffV. Am 16. Oktober 2025 hat der Nationalrat folgende Änderungen des Waffengesetz 1996 beschlossen. Diese treten mit November 2025 in Kraft.

ACHTUNG: Geänderter Ablauf für männliche Antragsteller, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und um eine waffenrechtliche Urkunde (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) ansuchen - siehe unten. Für das erste Halbjahr 2026 sind weitere Änderungen angekündigt, die konkret die psychologische waffenrechtliche Verlässichkeitsprüfung betreffen - Sie wird umfangreicher und teurer werden.

Dauer und gesetzlich festgelegte Kosten

Die Untersuchung dauert etwa ein bis zwei Stunden.

Art der BegutachtungKosten (inkl. USt)
Erstuntersuchung bei Erstantrag für eine Waffenbesitzkarte oder einen WaffenpassEuro 283,20
Weiterführende Untersuchung bei Zweifel aufgrund der Erstuntersuchungab Euro 300,00
Begutachtung bei psychologischer Untauglichkeit für den Wehrdienstab Euro 583,20
Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte haben und eine Auffälligkeit behördlich festgestellt wurdeab Euro 600,00
Privatsphäre und Datenschutz

Diese Begutachtung unterliegt der Verschwiegenheitspflicht gemäß Psychologengesetz 2013 § 37. Alle Angaben und Ergebnisse werden streng vertraulich behandelt. Nur Sie haben das Recht auf Einsicht in Ihre Testergebnisse und entscheiden ob Sie diese an die Behörde weiterleiten wollen. Einzige Ausnahme: Bei behördlichen Zuweisungen muss die Behörde über die Testergebnisse informiert werden.

Hinweise zur Verlässlichkeitsprüfung
  • Bringen Sie einen Lichtbildausweis und die Untersuchungsgebühr in bar mit.

  • Wenn Sie BrillenträgerIn sind, nehmen Sie unbedingt Ihre Brille mit.

  • Nehmen Sie sich für die Untersuchung ungefähr 1,5 Stunden Zeit.

  • Nehmen Sie nur ärztlich verordnete Medikamente, keinesfalls aber andere Medikamente wie etwa Beruhigungsmittel – diese könnten Ihre körperliche und geistige Verfassung beeinträchtigen.

  • Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. Teilen Sie mir so früh wie möglich mit, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann. Gerne wird ein neuer Termin vereinbart.

Ablauf

Termin vereinbaren

Rufen Sie an um einen passenden Termin zu vereinbaren. Ich nehme mir gerne auch Abends und am Wochenende für Sie Zeit.

Gespräch führen

Wir werden uns in einem Gespräch über Ihre Gründe für den Waffenerwerb und die Veraussetzungen dafür unterhalten.

Testfragen beantworten

Mittels Fragebögen erfasse ich Ihre Einstellungen und Persönlichkeitsmerkmale die wichtig für den Umgang mit Waffen sind.

Gutachten erhalten

Einige Tage nach der Untersuchung wird Ihnen per Post ein ausführliches Gutachten für Ihren Antrag bei der Behörde zugesandt.

Geänderter Ablauf für männliche österr. Antragsteller
  • Psychologen kontaktieren und Begutachtungsabsicht bekanntgeben.

  • Antrag für WBK oder WP bei der zuständigen Waffenbehörde (BH od. LPD) stellen und Psychologen namentlich bekanntgeben.

  • Die Waffenbehörde überprüft die Tauglichkeit für den Wehrdienst und übermittelt das Ergebnis an den Psychologen.

  • Termin für die waffenrechtliche psychologische Begutachtung vereinbaren.

  • Bei psychologischer Untauglichkeit für den Wehrdienst ist zustätzlich zur Erstuntersuchung unmittelbar eine weiterführende Untersuchung durchzuführen. Das bedeutet eine umfangreichere Begutachtung.

  • Positives Gutachten erhalten und an die Waffenbehörde übermitteln.

Kontakt

Mag. Kreiml Günther

Klinischer- u. Gesundheitspsychologe

Militärpsychologe

Notfallpsychologe