Vorgespräch
Zu Beginn werden Fragestellung, Rahmen und Umfang der Begutachtung erläutert. Sie wissen damit, was untersucht wird und wie der Termin abläuft.
→Keine Übungsfragen und keine „richtigen Antworten“: Hier erfahren Sie, wie die klinisch-psychologische Begutachtung tatsächlich aufgebaut ist, welche Bereiche untersucht werden und wie Sie sich sinnvoll auf den Termin vorbereiten.
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Umgangssprachlich wird oft vom „WBK-Psychotest“ oder waffenpsychologischen Gutachten gesprochen. Die aktuelle waffenrechtliche Begutachtung ist jedoch ein mehrteiliger klinisch-psychologischer Prozess. Sie verbindet Gespräch, wissenschaftliche Testverfahren, Fragebögen und eine kontinuierliche Verhaltensbeobachtung zu einer Gesamtbeurteilung.
Zu Beginn werden Fragestellung, Rahmen und Umfang der Begutachtung erläutert. Sie wissen damit, was untersucht wird und wie der Termin abläuft.
→Es werden mehrere dem aktuellen Stand der psychologischen Wissenschaft entsprechende Verfahren eingesetzt. Dabei helfen keine auswendig gelernte Antworten.
→Die Ergebnisse der Testverfahren fließen in das Gespräch ein. Zusätzlich werden Anamnese und weiterführende Fragen, insbesondere auch die Motive für den Erwerb einer Schusswaffe, geklärt.
Die aktuelle 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung definiert mehrere psychologisch relevante Bereiche. Für die Testphase sind mindestens drei unterschiedliche wissenschaftlich aktuelle Verfahren vorgesehen: mindestens eines aus dem Bereich kognitive Leistung/Intelligenz und zwei aus weiteren vorgesehenen Bereichen.
Ein Verfahren muss aus diesem Bereich stammen. Dabei werden kognitive Leistungsmerkmale mit standardisierten psychologischen Methoden erfasst.
Je nach eingesetzten Verfahren können für die waffenrechtliche Fragestellung relevante Persönlichkeitsmerkmale untersucht werden.
Die gesetzliche Fragestellung bezieht sich ausdrücklich auch auf den Umgang mit Waffen unter psychischer Belastung.
Im Explorationsgespräch werden die persönliche Anamnese sowie weitergehende Fragen und insbesondere die Motive für den Erwerb einer Schusswaffe behandelt.
Seit 28. April 2026 gilt für die Begutachtung eine neue umfangreichere Struktur. Ältere Internetseiten nennen teilweise noch bestimmte, früher ausdrücklich vorgeschriebene Testkombinationen. Diese frühere Fassung ist nicht mehr die aktuelle Grundlage.
Heute verlangt die Verordnung mehrere Verfahren, die dem aktuellen Stand der psychologischen Wissenschaft entsprechen, und legt zugleich den dreistufigen Ablauf aus Vorgespräch, Tests/Fragebögen und Explorationsgespräch fest.
Die Begutachtung ist nicht mit einer Wissensprüfung vergleichbar, für die man einen Fragenkatalog auswendig lernt. Die eingesetzten psychologischen Verfahren und das Explorationsgespräch dienen einer fachlichen Gesamtbeurteilung zur gesetzlich vorgegebenen Fragestellung.
Es gibt keine Musterantworten, die Antragsteller lernen sollen. Absichtliche Verzerrung im Gespräch oder bei den Fragebogenantworten führen zu Auffälligkeiten im Ergebnis. Sinnvoller ist es, ausgeruht und ohne den Versuch einer einstudierten Selbstdarstellung zur Untersuchung zu kommen.
Die aktuelle Begutachtung umfasst mehrere Verfahren sowie Gespräche und Verhaltensbeobachtung. Das Gutachten basiert auf der gesamten Begutachtung. Wahr ist aber, dass alle untersuchten Teilbereiche für eine Eignung zum Waffenbesitz positiv beurteilt werden müssen.
Nein. Die Testergebnisse fließen ausdrücklich in das Explorationsgespräch ein; außerdem werden Anamnese und weiterführende Fragen geklärt.
Beliebige Online-Persönlichkeitstests bilden die gesetzlich geregelte klinisch-psychologische Begutachtung nicht ab. Es ist keine spezielle Vorbereitung und kein Training für Begutachtung notwendig.
Die aktuelle Verordnung verlangt mindestens drei unterschiedliche Verfahren. Mindestens eines muss aus dem Bereich kognitive Leistung/Intelligenz stammen; zwei weitere werden aus den vorgesehenen weiteren Bereichen ausgewählt.
Nein. Die Begutachtung besteht aus Vorgespräch, psychologischen Tests und Fragebögen sowie Explorationsgespräch. Zusätzlich erfolgt während sämtlicher Schritte eine kontinuierliche Verhaltensbeobachtung.
Die Ergebnisse der Tests und Fragebögen fließen in das Gespräch ein. Außerdem wird die Anamnese erhoben und es werden weitergehende Fragen zur waffenrechtlichen Fragestellung geklärt, insbesondere auch die Motive für den Erwerb einer Schusswaffe.
Die Verordnung verlangt eine persönliche und unmittelbare Begutachtung durch den Gutachter. Die Untersuchung erfolgt daher persönlich und einzeln. Gruppenbegutachtungen sind nun ausdrücklich verboten.
Auf Basis der Begutachtung werden ein klinisch-psychologisches Gutachten und eine Mitteilung für die Behörde erstellt. Beide werden dem Betroffenen übermittelt; das Gutachten ist zehn Jahre aufzubewahren.
Klinisch-psychologische Begutachtung für Waffenbesitzkarte (WBK) und Waffenpass in Enns bei Linz. Gerne können Sie vorab organisatorische Fragen zur waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung klären.
Die Untersuchung findet nach Terminvereinbarung persönlich bei Mag. Kreiml Günther, Klinischer- und Gesundheitspsychologe, in 4470 Enns statt.
0660 / 3757973 E-Mail senden