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Was muss ich vor der psychologischen Untersuchung erledigen?
Diese Seite erklärt den praktischen Weg des Antragstellers – von der Auswahl des Gutachters über die Waffenbehörde bis zur Vorbereitung auf den Untersuchungstermin.
Der Ablauf beim WBK-Antrag
Geeigneten Gutachter auswählen
Sie können einen für waffenrechtliche Begutachtungen zugelassenen klinisch-psychologischen Gutachter bundesweit frei wählen. Nehmen Sie zunächst Kontakt auf und geben Sie Ihre Begutachtungsabsicht bekannt.
WBK bei der Waffenbehörde beantragen
Stellen Sie den Antrag bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde und geben Sie den vorgesehenen Gutachter namentlich bekannt. Sollten Sie sich später für einen anderen Gutachter entscheiden, ist die Behörde zu verständigen.
Behördliche Voraussetzungen klären
Die Behörde prüft die für das Verfahren erforderlichen Voraussetzungen und Nachweise. Für männliche österreichische Antragsteller gilt dabei ein zusätzlicher Ablauf, der weiter unten erläutert wird.
Begutachtung durchführen
Nach Klärung der Voraussetzungen erfolgt die persönliche klinisch-psychologische Begutachtung mit Vorgespräch, psychologischen Tests und Fragebögen sowie Explorationsgespräch.
Gutachten erhalten
Nach Abschluss werden zwei Dokumente erstellt: 1.das ausführliche Gutachten und 2. die Mitteilung für die Waffenbehörde.
Was gehört zum Behördenverfahren?
Die Waffenbehörde beurteilt den Antrag und die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen. Je nach persönlicher Situation sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
- Identitäts- und Personenstandsdokumente
- Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B
- Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen
- klinisch-psychologisches Gutachten, soweit erforderlich
- weitere Nachweise abhängig vom konkreten Antrag
Welche Dokumente in Ihrem individuellen Verfahren erforderlich sind, klären Sie mit Ihrer zuständigen Waffenbehörde.
Was gehört zur psychologischen Begutachtung?
Die Begutachtung ist kein „Behördengespräch“, sondern eine eigenständige klinisch-psychologische Untersuchung. Das klinisch-psychologische Gutachten wird umgangssprachlich auch als WBK-Gutachten oder waffenpsychologisches Gutachten bezeichnet.
Sie umfasst:
- Das Vorgespräch
- Psychologische Tests
- Psychologische Fragebögen
- Das Explorationsgespräch
Planen Sie dafür etwa drei bis vier Stunden ein.
Männliche österreichische Antragsteller
Für männliche österreichische Staatsbürger ist im Verfahren zusätzlich die Tauglichkeit für den Wehrdienst bzw. der bereits geleistete Wehr- oder Zivildienst relevant. Ein entsprechender Nachweis ist der Behörde beim Antrag vorzulegen.
Praktischer Ablauf
- Psychologen kontaktieren und Begutachtungsabsicht bekanntgeben.
- WBK- oder Waffenpass-Antrag bei der Waffenbehörde stellen und den Psychologen namentlich bekanntgeben.
- Die Waffenbehörde prüft die psychologische Tauglichkeit für den Wehrdienst und übermittelt das Ergebnis an den Psychologen.
- Mit ID Austria kann eine Wehrdienstbestätigung über das Citizenportal des BMLV bezogen werden.
- Danach Termin für die waffenrechtliche psychologische Begutachtung vereinbaren.
- Bei psychologischer Untauglichkeit für den Wehrdienst kann eine umfangreichere Begutachtung erforderlich sein.
So bereiten Sie sich auf den Untersuchungstag vor
Bringen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Wenn Sie eine Brille benötigen, nehmen Sie diese unbedingt zur Untersuchung mit.
Reservieren Sie mindestens drei Stunden; erfahrungsgemäß kann die Begutachtung drei bis vier Stunden dauern.
Nehmen Sie verordnete Medikamente wie vorgesehen; vermeiden Sie nicht verordnete Mittel, die Ihre körperliche oder geistige Verfassung beeinträchtigen könnten.
Falls ein Termin nicht eingehalten werden kann, melden Sie sich möglichst frühzeitig.
Die Begutachtung erfolgt einzeln, persönlich und unmittelbar durch den Gutachter.
Was Sie nach der Untersuchung erhalten
Nach der Begutachtung werden ein ausführliches klinisch-psychologisches Gutachten und eine Mitteilung mit dem Ergebnis für die Waffenbehörde erstellt und Ihnen übermittelt.
Die Begutachtung unterliegt der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht. Angaben und Untersuchungsergebnisse werden vertraulich behandelt.
Kosten & Zeit
€ 678,- exkl. USt.
für die Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit.
Zeitbedarf: etwa 3–4 Stunden.
Behördliche Gebühren für die Ausstellung einer WBK sind davon getrennt.
Gutachter gewählt? Dann können Sie den nächsten Schritt setzen.
Termin für Ihr WBK-Gutachten vereinbaren
Klinisch-psychologische Begutachtung für Waffenbesitzkarte (WBK) und Waffenpass in Enns bei Linz. Gerne können Sie vorab organisatorische Fragen zur waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung klären.
Die Begutachtung findet nach Terminvereinbarung persönlich bei Mag. Kreiml Günther, Klinischer- und Gesundheitspsychologe, in 4470 Enns bei Linz statt.
0660 / 3757973 E-Mail senden