Ratgeber Waffenbesitzkarte

WBK beantragen: vom Behördenantrag bis zum psychologischen Gutachten

Diese Seite erklärt den Weg rund um den WBK-Antrag: Wann der Gutachter gewählt wird, was die Behörde prüft und wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten.

Schritt für Schritt

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Was muss ich vor der psychologischen Untersuchung erledigen?

Diese Seite erklärt den praktischen Weg des Antragstellers – von der Auswahl des Gutachters über die Waffenbehörde bis zur Vorbereitung auf den Untersuchungstermin.

Der Ablauf beim WBK-Antrag

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Geeigneten Gutachter auswählen

Sie können einen für waffenrechtliche Begutachtungen zugelassenen klinisch-psychologischen Gutachter bundesweit frei wählen. Nehmen Sie zunächst Kontakt auf und geben Sie Ihre Begutachtungsabsicht bekannt.

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WBK bei der Waffenbehörde beantragen

Stellen Sie den Antrag bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde und geben Sie den vorgesehenen Gutachter namentlich bekannt. Sollten Sie sich später für einen anderen Gutachter entscheiden, ist die Behörde zu verständigen.

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Behördliche Voraussetzungen klären

Die Behörde prüft die für das Verfahren erforderlichen Voraussetzungen und Nachweise. Für männliche österreichische Antragsteller gilt dabei ein zusätzlicher Ablauf, der weiter unten erläutert wird.

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Begutachtung durchführen

Nach Klärung der Voraussetzungen erfolgt die persönliche klinisch-psychologische Begutachtung mit Vorgespräch, psychologischen Tests und Fragebögen sowie Explorationsgespräch.

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Gutachten erhalten

Nach Abschluss werden zwei Dokumente erstellt: 1.das ausführliche Gutachten und 2. die Mitteilung für die Waffenbehörde.

Ablauf eines Antrags auf Waffenbesitzkarte
Ablaufübersicht zum WBK-Antrag.

Was gehört zum Behördenverfahren?

Die Waffenbehörde beurteilt den Antrag und die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen. Je nach persönlicher Situation sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

  • Identitäts- und Personenstandsdokumente
  • Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B
  • Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen
  • klinisch-psychologisches Gutachten, soweit erforderlich
  • weitere Nachweise abhängig vom konkreten Antrag

Welche Dokumente in Ihrem individuellen Verfahren erforderlich sind, klären Sie mit Ihrer zuständigen Waffenbehörde.

Was gehört zur psychologischen Begutachtung?

Die Begutachtung ist kein „Behördengespräch“, sondern eine eigenständige klinisch-psychologische Untersuchung. Das klinisch-psychologische Gutachten wird umgangssprachlich auch als WBK-Gutachten oder waffenpsychologisches Gutachten bezeichnet.

Sie umfasst:

Besonderer Verfahrensschritt

Männliche österreichische Antragsteller

Für männliche österreichische Staatsbürger ist im Verfahren zusätzlich die Tauglichkeit für den Wehrdienst bzw. der bereits geleistete Wehr- oder Zivildienst relevant. Ein entsprechender Nachweis ist der Behörde beim Antrag vorzulegen.

Praktischer Ablauf

  1. Psychologen kontaktieren und Begutachtungsabsicht bekanntgeben.
  2. WBK- oder Waffenpass-Antrag bei der Waffenbehörde stellen und den Psychologen namentlich bekanntgeben.
  3. Die Waffenbehörde prüft die psychologische Tauglichkeit für den Wehrdienst und übermittelt das Ergebnis an den Psychologen.
  4. Mit ID Austria kann eine Wehrdienstbestätigung über das Citizenportal des BMLV bezogen werden.
  5. Danach Termin für die waffenrechtliche psychologische Begutachtung vereinbaren.
  6. Bei psychologischer Untauglichkeit für den Wehrdienst kann eine umfangreichere Begutachtung erforderlich sein.

So bereiten Sie sich auf den Untersuchungstag vor

Lichtbildausweis mitnehmen
Bringen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Brille nicht vergessen
Wenn Sie eine Brille benötigen, nehmen Sie diese unbedingt zur Untersuchung mit.
Ausreichend Zeit einplanen
Reservieren Sie mindestens drei Stunden; erfahrungsgemäß kann die Begutachtung drei bis vier Stunden dauern.
Medikamente beachten
Nehmen Sie verordnete Medikamente wie vorgesehen; vermeiden Sie nicht verordnete Mittel, die Ihre körperliche oder geistige Verfassung beeinträchtigen könnten.
Pünktlich erscheinen
Falls ein Termin nicht eingehalten werden kann, melden Sie sich möglichst frühzeitig.
Untersuchung in Ruhe absolvieren
Die Begutachtung erfolgt einzeln, persönlich und unmittelbar durch den Gutachter.

Was Sie nach der Untersuchung erhalten

Nach der Begutachtung werden ein ausführliches klinisch-psychologisches Gutachten und eine Mitteilung mit dem Ergebnis für die Waffenbehörde erstellt und Ihnen übermittelt.

Die Begutachtung unterliegt der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht. Angaben und Untersuchungsergebnisse werden vertraulich behandelt.

Kosten & Zeit

€ 678,- exkl. USt.

für die Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit.

Zeitbedarf: etwa 3–4 Stunden.

Behördliche Gebühren für die Ausstellung einer WBK sind davon getrennt.

Gutachter gewählt? Dann können Sie den nächsten Schritt setzen.

Persönlich · kompetent · zuverlässig

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Klinisch-psychologische Begutachtung für Waffenbesitzkarte (WBK) und Waffenpass in Enns bei Linz. Gerne können Sie vorab organisatorische Fragen zur waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung klären.

Persönliche Begutachtungdirekt durch den Gutachter
Standort Ennsgut erreichbar aus Linz und OÖ
Klare Informationzum Ablauf vor dem Termin
WBK & Waffenpassklinisch-psychologisches Gutachten


Die Begutachtung findet nach Terminvereinbarung persönlich bei Mag. Kreiml Günther, Klinischer- und Gesundheitspsychologe, in 4470 Enns bei Linz statt.

0660 / 3757973 E-Mail senden